- Das Pferd wird sauber und mit ausgekratzten Hufen, wenn möglich auf ebenem Untergrund, vorgestellt, wobei die Behandlung auf weichem Boden erfolgen sollte.
Das Pferd trägt ein Halfter (kein Knotenhalfter). - Nach der Behandlung benötigt das Pferd mindestens 48 Stunden Ruhe, welche auf keinen Fall in Form von Boxenruhe definiert werden darf.
Dem Pferd muss in diesem Zeitraum die Möglichkeit der freien Bewegung gewährleistet werden, damit es das neu gewonnene Bewegungsausmaß erlernen und seine Autoregulationsfähigkeit einsetzen kann. - Die Arbeit des Pferdeosteotherapeuten geschieht zum Wohl des Pferdes und ist somit auf die Zusammenarbeit mit Veterinären, dem Hufschmied, dem Sattler, dem Reiter und dem Besitzer angewiesen.